Die UGPD bekennt sich in Übereinstimmung mit der UN-Menschenrechtserklärung von 1948, der Charta der Grundrechte der Europäischen Union aus dem Jahr 2000 und der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) vom 3. Mai 2008 zur Wahrung und Förderung grundlegender Menschenrechte und zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen. Dieses Bekenntnis gilt für die eigene Geschäftstätigkeit und richtet sich zugleich auch an unsere Geschäftspartner in den Lieferketten. Der Mensch steht für uns im Mittelpunkt. Die Würde jedes Einzelnen sowie die Einhaltung höchster ethischer und moralischer Standards bilden die Grundlage der Betreuung unserer Kunden und Kundinnen und des Umgangs untereinander und mit unseren Geschäftspartnern. Speziell zur Korruptionsprävention haben wir in der UGPD einen gesonderten Verhaltenskodex verabschiedet und eine*n Compliance-Beauftragte*n bestellt.
Von besonderer Bedeutung für uns sind im Hinblick auf die Menschenrechte – unter Berücksichtigung unserer konkreten Geschäftstätigkeit – die in dieser Grundsatzerklärung niedergelegten Aspekte.
Unser Erfolg beruht wesentlich auch auf dem respektvollen Umgang miteinander. Wir sind bereit, aus Fehlern zu lernen und schätzen das offene Wort. Wir dulden keinerlei Diskriminierung oder Belästigung im Arbeitsumfeld, sei es insbesondere aufgrund von Alter, Behinderung, Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, politischer Haltung, gewerkschaftlicher bzw. arbeitnehmervertretungsrechtlicher Betätigung, Religion oder sexueller Orientierung bzw. Identität. Wir dulden keinen Ausdruck politischer Überzeugungen, die den von uns vertretenen und gelebten Werten (u.a. Toleranz, diakonisches Selbstverständnis, Solidarität mit den Schwachen), wie sie in den Leitbildern der Rechtsträger der UGPD verankert sind, widersprechen.
Wir zahlen Löhne und Gehälter, die die gesetzlichen Tarifanforderungen erfüllen oder übersteigen. Wir sorgen dafür, dass die Sicherheit unserer Mitarbeiter*innen am Arbeitsplatz bestmöglich gewährleistet ist. Durch regelmäßige Unterweisungen und Begehungen werden etwaige Risiken weitestgehend minimiert. Notwendige Arbeitssicherheitsmaßnahmen und arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen werden durchgeführt. Die Gesundheit unserer Mitarbeiter*innen und die Zurverfügungstellung eines produktiven und menschenwürdigen Arbeitsplatzes ist für uns elementar und permanente Richtschnur unseres Handelns. Mit Lieferanten wird nach Möglichkeit die Fremdfirmenrichtlinie der UGPD als verbindlicher Vertragsinhalt vereinbart.
Wir fördern ein offenes und wertschätzendes Miteinander. In unserer Gesellschaft verankerte Rechte des Einzelnen dürfen nicht zu einer unterschiedlichen Behandlung einzelner führen. Jeder sollte gleiche Chancen haben. Durch eine Vielzahl von Maßnahmen fördern wir die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, um Mitarbeiter*innen zu halten und insbesondere den Pflegeberuf für (potenzielle) Mitarbeiter*innen attraktiv zu machen. Die wesentlichen Kriterien für die Beurteilung und Entwicklung unserer Mitarbeiter*innen sind ihre individuelle Leistung und ihr Potenzial.
Für den Schutz von personenbezogenen Daten fühlen wir uns in besonderem Maße verantwortlich. Neben den Daten unserer Mitarbeiter*innen sind insbesondere die Daten unserer Kunden und Kundinnen z.T. hochsensibel. Wir sind uns des besonderen Vertrauens, das uns hier entgegengebracht wird, bewusst und schützen personenbezogene Daten durch angemessene Vorkehrungen. Wir entwickeln unsere internen Prozesse stetig zum Schutz der uns anvertrauten Daten weiter.
Unsere Mitarbeiter*innen sind bei ihrer Arbeit angehalten, die natürlichen Ressourcen zu schützen und sicherzustellen, dass die geschäftlichen Aktivitäten der UGPD durch Materialeinsparung, energiesparende Planung sowie Reduzierung und Recycling von Abfällen die Umwelt in möglichst geringem Umfang belasten. Dabei soll jede*r Verantwortliche bei der Auswahl von Zulieferern, Werbematerialien oder anderen externen Dienstleistungen neben den wirtschaftlichen Gesichtspunkten auch die ökologischen und sozialen Kriterien beachten. Wir erwarten von unseren Lieferanten nachhaltiges Wirtschaften und einen verantwortungsvollen Umgang mit den benötigten Ressourcen. Dies schließt auch die Erwartung an unsere Lieferanten ein, sich an ethische Verhaltensstandards zu halten, wie sie insbesondere im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ihren Ausdruck finden.
Unsere Verfahrensordnung für Hinweise auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten, die durch das wirtschaftliche Handeln eines Rechtsträgers unserer Unternehmensgruppe oder eines Zulieferers entstanden sind, finden Sie einschließlich der Zuständigkeiten hier:
Rechtsanwalt Dr. Rainer Frank
E-Mail: ombudsperson-pommersche-diakonie[at]fs-pp.de
Telefon: 030 318685-933
oder, bei Wunsch nach einer persönlichen Zusammenkunft:
Compliance-Beauftragter
E-Mail: compliance[at]pommersche-diakonie.de
Telefon: 03834 8537-132
Wir verpflichten uns, das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz einzuhalten. Für die Umsetzung und die Einhaltung der Menschenrechte in der UGPD zeichnet der Vorstand bzw. die Geschäftsführung verantwortlich. Unterstützt wird er bzw. sie dabei insbesondere durch die Stabsstelle Recht und Compliance. Auf operativer Ebene stehen die Bereichsgeschäftsführungen und anderen Führungskräfte dafür ein, die Rechte jedes Einzelnen zu respektieren und wo erforderlich zu verteidigen.
Darüber hinaus verstehen wir die Einhaltung und Beachtung der Menschenrechte als gesamtunternehmerische Aufgabe und fordern die Unterstützung dieses Ziels von allen Mitarbeiter*innen ein. Diese Unterstützung kann z.B. in der Anzeige von Verstößen bestehen.
Die UGPD prüft kontinuierlich, in welchen Geschäftsbereichen und Handlungssituationen ein Risiko der Verletzung von Menschenrechten bestehen könnte. Neben der internen Analyse von potenziellen Risiken kann die UGPD bei der Überprüfung des eigenen Handelns und möglicher Auswirkungen auf die Menschenreche auch auf den Rat von externen Experten zurückgreifen. Auf der Grundlage dieser Ergebnisse entwickelt die UGPD Maßnahmen zur Einhaltung der Menschenrechte stetig mit dem Ziel weiter, den selbst gesteckten Erwartungen und höchsten ethischen Standards zu entsprechen.
Über die Umsetzung und Weiterentwicklung berichtet die UGPD in ihrem jährlich erscheinenden Bericht über die Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten (vgl. § 10 Abs. 2 LkSG).